Was sind die Nachteile und was die Vorteile einer Unterschutzstellung als bewegliches technisches Kulturgut?

18.12.2020 21:02 (zuletzt bearbeitet: 18.12.2020 21:04)
#1
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Moderator

Das Ansinnen und die Bemühungen um die Unterschutzstellung als bewegliches technisches Kulturgut durch den Halter, sollte eine Würdigung des Luftfahrzeuges sein.

Die bloße Vorteilsnahme sollte nicht der Grund sein.
So kommen zuerst auch immer die Fragen nach den Nachteilen auf.

Hier eine Darstellung von Contra und Pro.

Die Bedingungen oder die „Nachteile“ der Unterschutzstellung:

1. Das Luftfahrzeug ist im Aussehen so zu gestalten, wie es zur Erstellungszeit ausgesehen hat. Das betrifft vor allem die Farbgebung des Luftfahrzeuges und die Dekoration mit der eventuell alte Kennzeichnung. Durch das Gesetz verbotene Zeichen dürfen nicht angebracht werden.
2. Das amtliche Kennzeichen wird durch einen bis zu 5 cm hohen Schriftzug unterhalb des Höhenruders zusammen mit der Nationalen am Luftfahrzeug angebracht.
3. Eine Ausnahmegenehmigung für die Sonderkennzeichnung durch das LBA ist dazu notwendig.
----------------> Der Bundesausschuss Historie und Technik berät und hilft bei der Antragstellung.
4. Auflagen können die Denkmalbehörden vorgeben.
5. Der Zeitraum zwischen Beantragung und der Ausstellung der Denkmalurkunde oder des Bescheides kann bis weit über ein Jahr dauern. Die Denkmalämter sind personell unterbesetzt und auf Luftfahrzeuge normalerweise nicht eingestellt.


Die eventuell zu nutzenden Vorteile einer Unterschutzstellung:

1. Die Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung der Restaurierungs- und Unterhaltskosten.
--------------> Verbindliche Aussagen sind über den Steuerberater einzuholen!
2. Die Anerkennung und Genehmigung der Arbeiten und Beschaffung von Material müssen zur steuerlichen Geltendmachung vorher von der Denkmalbehörde schriftlich bestätigt sein. Da sind die Datumsangaben der Genehmigung und der Rechnungen wichtig.
3. Spenden oder Zuwendungen für die Restaurierung sind mit einer „Denkmalbescheinigung“ leichter einzuwerben, z.B. bei örtlichen Banken, Firmen oder sonstigen Organisationen.


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