Das Luftfahrzeug als fliegendes Denkmal

12.12.2020 20:07 (zuletzt bearbeitet: 22.12.2020 15:43)
#1
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Für historische Flugzeuge, die eine besondere gesellschaftliche Bedeutung haben, kann bei der "Unteren Denkmalschutzbehörde", welche für den entsprechenden Landkreis zuständig ist, ein Antrag auf Unterschutzstellung als "bewegliches technisches Kulturgut" gestellt werden.

Wenn solch ein Ansinnen von einem Flugzeugbesitzer vorliegt, ist es sehr ratsam, sich mit dem DAeC, Bundesausschuss „Historie und Technik“ in Verbindung zu setzen, der bereits die Unterschutzstellung der bisher als fliegendes Denkmal anerkannten Luftfahrzeuge betreut hat.

Die Grundvoraussetzung ist ein dem Originalzustand in der Herstellungszeit entsprechendes Aussehen und ein zugelassener Funktionszustand.
Die weiteren Kriterien sind in der „Charta von Braunschweig“ beschrieben:

-------------------------------------------> https://www.daec.de/fileadmin/user_uploa...raunschweig.pdf

Die ursprüngliche Auslegung muss demnach nachweislich mehr als 40 Jahre alt sein und die Produktion muss vor mindestens 25 Jahren eingestellt worden sein.

Für den Denkmalwert ist darzulegen:
• dass das Luftfahrzeug von gesellschaftlich historischer Bedeutung ist, oder
• dass es an einem bemerkenswerten historischen Ereignis teilgenommen hat, oder
• einen wichtigen Schritt in der technischen Entwicklung der Luftfahrt oder deren Verbreitung darstellt.

Es obliegt alleinig der Entscheidung der Denkmalbehörde, ob dieses Ansinnen angenommen wird.


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12.12.2020 20:13 (zuletzt bearbeitet: 22.12.2020 13:55)
#2
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zur weiteren Information bitte mal nachschauen unter
www.monumente-online.de/de/ausgaben/2017...hp#.X9UTInqg9PY


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16.12.2020 14:38 (zuletzt bearbeitet: 30.12.2020 20:51)
#3
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Moderator

Wenn ein Bezug zum Land, zur Gemeinde hergestellt werden kann, ist dies ein zusätzlicher und sehr guter Argumentationsgrund.
Ein zwingendes Kriterium ist es aber nicht (Beispiel: Minimoa in Schleswig Holstein, etc.).
Ausschlaggebend für eine intensive Beschäftigung der Denkmalbehörde mit dem Ansinnen der „Unterdenkmalschutzstellung“, ist die vorhandene Empathie zur Aufnahme von solchen Kulturgütern in die Landesdenkmalliste.
Zu bedenken ist dabei die amtliche Unerfahrenheit im Umgang mit historischen Flugzeugen und auch die tatsächliche personelle Unterbesetzung in diesen Ämtern.
Hier ist eine einfühlsame Mitarbeit und Betreuung der Sachbearbeiter der unteren Denkmalschutzbehörde durch den Antragsteller und auch durch den Bundesausschuss unter Aufbringung von viel Zeit notwendig.

Gespräche über die Thematik „ bewegliches technisches Kulturgut Luftfahrzeug“ wurden mit den Landesdenkmalämtern begonnen und werden fortgeführt.


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13.10.2022 14:17
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#4
gu

Hallo,

unsere Ka6e ist so langsam reif für eine Grundüberholung. Der Flieger ist seit der Erstzulassung im Jahr 1969 in Vereinsbesitz. Jetzt fangen die Diskussionen im Verein an, ob man das Geld und die Arbeit investieren soll oder den Flieger lieber verkauft.
Wie seht Ihr die Möglichkeit den Flieger als Denkmal anerkennen zu lassen und dadurch möglicherweise an Fördergelder zu kommen? Und welche Nachteile bekommt man hierdurch unter Umständen?

Viele Grüße
Gudi


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14.10.2022 22:08
#5
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Moderator

Moin Gudi,

vielen Dank für deine Nachfrage. Erst eimal Glückwunsch, dass ihr im Verein ein so wunderschnes Flugzeug habt. Ich hoffe, die K 6 E wird auch ordendlich geflogen. Unabhängig von der Frage der Denkmalpflege solltet ihr im Verein analysieren, wie die Flugzeug genutzt wird und welche besonderen Eigenschaften es auszeichnen. Bei jedem Flugzeug kommt früher oder später der Punkt, an dem Reparaturen notwednig werden. Für den Preis der Grundüberholung einer K 6 E erhält am sicher ein GFk.Flugzeug, bei dem allerdings die nächste Überholung absehbar ist oder es gleich weggeworfen werden kann. Klar ist aber, dass die Kosten für die Grundüberholung einer K 6 E deutlich über dem Zeitwert liegen (GÜ im Fremdbetrieb ab ca. 15.000€, Eigenleistung inkl. Material 4.000€ - bei Fremdlackierung-, Zeitwert nach GÜ 5.000€).
Die Anerkennung eines Denkmals sollte nie aus finanziellen Erwägungen erfolgen. Denn erstens kommt aus der Denkmalpflege so gut wie kein Geld (sie wird von den Ländern immer knapp gehalten - denn Denkmalschutz ist Länderangelegenheit -) und zweitens weiß die Denkmalpflege sehr wohl, dass sie als Geldgeber betrachtet wird. Wenn es um Förderungen geht, sind Stiftungen viel interessanter.

Man muss sich klarmachen, dass mit der Anerkennung eines Denkmals auch Auflagen verbunden sind. Keinesfalls gehen Verschönerungsarbeiten in dem Sinne "besser als neu". Dies wäre immer ein Totschlagargument. Ein Denkmal muss nicht schön sein, es ist keine Hochglanzbroschüre, es darf sogar kaputt gehen. Das ist zum Beispiel der Grund, weshalb Autoliebhaber mit Oldtimern höchst selten Chancen bei der Denkmalpflege haben.

Eine K 6 E ist ebenso wie die K 6 CR (oder BR, B PE etc.) ein Serienprodukt. Da bedarf es sehr guter Gründe, was das Besondere am konkreten uns speziellen Flugzeug ist. Ein Beispiel: Heinz Huth war mit seiner K 6 sehr erfolgreich, diese K 6 hätte Chancen bei der Denkmalpflege Gehör zu finden. Es gibt einen Antrag, eine K 6 a als Denkmal zuzulassen (14 Meter Spammweite). Grundsätzlich dauert ein solcher Antrag mindestens 6 Monate. Wichtig ist selbst vorher Kontakt zur Denkmappflege aufzunehmen und keinesfalls unangekündigt einen Antrag loszusenden.

Für einen Denkmalantrag sind grindsätzlich die folgenden Punkte wichtig:
- Beschreibung des Flugzeugs, seiner Konstruktion, seiner Beteutung für damalige Umstände und zukünftige Ereignisse (z.B. : Wia hat die Konstruktion zukünftige Konstruktionen beeinflusst?)
- Lückenloser Lebenslauf des Flugzeugs, eventuelle Modifikationen (eher ungünstig)
- Soziale Stellung und Nutzung des Flugzeugs im Verein (auch in Zukunft, z.B. Jugendförderung)
- Konkrete Beziehung des Flugzeugs und seiner Werknummer zur Region (ganz wichtig, ohne Regionalbezug wäre ein Antrag immer erfolglos)
- inhaltliche Begründung, weshalb das Flugzeug Denkmal werden soll (warum jetzt und nicht schon früher?)
- was ist das Besondere an dem Flugzeug, dass es einen wichtigen historischen Bezug ("denk mal!") für diese technik darstellt (fliegen können auch andere Segelflugzeuge).

Vielleicht hast du einige Unterlagen mehr zur K 6 E. Zum Beispiel Eintragungsschein, Lufttüchtigkeitszeugnis (wichtig Werknummer, lückenlose Besitzverhältnisse). Gerne unterstützen wir weiter, ich denke, du hast aber einen ersten Eindruck erhalten, über welche Inhalte und Dimension wir reden. Schau dir doch mal auf den Seiten des DAeC im Bundesausschuss Historie und Technik beispielhafte Denkmalbeschreibungen an.

Viele Grüße

Alexander

Bundesausauschuss Historie & Technik im DAeC e.V.


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17.10.2022 21:48
avatar  gudi
#6
gu

Hallo Alexander,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Ich habe mir dies bereits so gedacht.
Besondere Höhepunkte hat unsere Ka6e nicht in ihrem Leben. Sie ist 1969 vom Verein gekauft worden und ist vor 30 Jahren das letzte Mal, in Eigenleistung, Grundüberholt worden.
Jetzt haben wir leider nicht mehr ausreichend Know How im Verein und haben vor, die GÜ von Eichelsdörfer mit Vorarbeiten in Eigenleistung, durchführen zu lassen.
Leider gibt es einige Stimmen im Verein, die meinen, "den alten Schrott" sollte man so schnell wie möglich los werden. Es wir auf jeden Fall spannend auf der nächsten Versammlung.

viele Grüße
Gudi


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19.10.2022 00:13 (zuletzt bearbeitet: 19.10.2022 00:19)
#7
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Moderator

Hallo Gudi,

ich drücke die Daumen, dass die Vereinsmitglieder ein Einsehen haben. Ich kenne Vereine, die nur Kunstoffflieger besitzen. Und dann haben sich Vereinsmitglieder mit eigenen Flugzeugen (so ASG 32 aufwärts) zusammengetan und eine "alte" K 6 grundüberholen lassen. Sie haben gemeinsam gespendet und so fast 12.000 zusammenbekommen. Nun ist die Ka 6 wieder da und auf einmal fliegen diese "Leistungsflieger" ohne Ende auf dem Oldtimer. Sie fahren zu Oldtimertreffen, tauschen sich mit Gleichgesinnten aus. So kommt auf einmal so eine K 6 auf 80 Fligstunden im Jahr. Und solche Vereine konnten so vollkommen neue Mitglieder gewinnen.

Wir haben im Bundesausschuss Historie und Technik vor einigen Jahren mit dem Aerokurier zusammen eine Umfrage zum Thema technische Kompetenz für ältere Flugzeuge gemacht (Ergebnis war schrecklich). Aber es kamen auch ganz andere Fakten zu Tage:

- Das Interesse an Oldtimern steigt bei Piloten über 45 Jahre
- Es handelt sich um die zahlungskräftigste Gruppe innerhalb von Vereinen
- Hauptinteresse ist selbst Hand an den Flieger legen zu können (statt waschen, fönen, polieren)
- Für diese Piloten stehen nicht die großen Dreiecke im Fokus, sondern sie wollen Spaß haben und wieder auf dem Heimatflugplatz landen.

Auch aus diesen Gründen ist es für Vereine eine strategische Überlegung, welches Fluggerät man anbietet. Man kann das Thema auch vollkommen kätzerisch und wirtschaftlich angehen: Selbst wenn eine GÜ 20.000€ kostet und man danach das Flugzeug bis zur nächsten GÜ 15 Jahre nutzt, kann man sich rechnerisch 3 GÜs leisten, bis man einen halbwegs gübstigen Kunststoffflieger erhält. Der dann auch nicht weiter und länger fliegt als ein Oldtimer.
Auch wenn eine K 6 unkompiziert zu fliegen ist, sollte man nicht unter den Tisch fallen lassen, dass sie (z.B. aufgrund des Profils und dem Verhältnis Masse/Flügelfläche) Grenzen aufzeigt, die zum Beispiel bei einer ASW 24 eher verwischen. Eine K 6 neigt im Windenstart zum Aufbäumen, eine K 6 kann trudeln. Sicher konstant und ohne Nickschwingungen, aber konsequent. Eine K 6 schafft einen High-Speed-Strömungsabriss bei nur 130 km/h. Es ist eben ein Holzflieger mit sehr natürlichen Flugeigenschaften, extrem guten Steigwerten in der Thermik und klaren Grenzzuständen. Eben ein tolles Flugzeug (ich habe selbst 12 Jahre eine besessen).

Viele Grüße

Alexander

Bundesausauschuss Historie & Technik im DAeC e.V.


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14.12.2022 23:03 (zuletzt bearbeitet: 14.12.2022 23:05)
avatar  bodo
#8
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Zitat von gudi im Beitrag #4
Hallo,

unsere Ka6e ist so langsam reif für eine Grundüberholung. Der Flieger ist seit der Erstzulassung im Jahr 1969 in Vereinsbesitz. Jetzt fangen die Diskussionen im Verein an, ob man das Geld und die Arbeit investieren soll oder den Flieger lieber verkauft.
Wie seht Ihr die Möglichkeit den Flieger als Denkmal anerkennen zu lassen und dadurch möglicherweise an Fördergelder zu kommen? Und welche Nachteile bekommt man hierdurch unter Umständen?

Viele Grüße
Gudi

Wir haben in unserem Verein mit unserer ASK 13 ein "Allerweltsflugzeug", das als Denkmal eingetragen ist. Es handelt sich dabei um das erste fliegende Denkmal in Rheinland-Pfalz. Allerdings ist es nicht irgendeine ASK 13, sondern die Werknr. 1 D-5701, Baujahr 1966, die bis auf die Instrumentierung und den Haubenverschluss noch dem Originalzustand entspricht. Die Maschine ist mittlerweile auch schon fast 20 Jahre bei uns zu Hause, aber wichtig für die Denkmalbehörde war auch, dass der Verein von 1968-1992 mit der Werknr. 14 bereits lange Jahre eine ASK 13 hatte, die den Verein geprägt hat. Sie wird nach wie vor im Schulbetrieb genutzt, aber nur in der Fortgeschrittenenschulung, die Anfängerschulung machen wir mit der ASK 21.

Wie Alexander schon geschrieben hat, ist bei der Denkmalförderung der Länder nicht wirklich was zu bekommen. Als Verein kannst du auch nicht von den steuerlichen Vorteilen profitieren, wie das vielleicht ein Privatmann kann. Stiftungen (z.B. die Deutsche Stiftung Denkmalschutz) sehe ich da auch als einzige nennenswerte Möglichkeit, um an Zuschüsse zu kommen. Nachteile gibt es eigentlich keine wirklichen. Bei einem Verkauf in ein anderes Bundesland müsste man eine Genehmigung der Denkmalbehörde einholen, Verkauf ins Ausland dürfte schwieriger sein. Ein Bugradeinbau dürfte natürlich am Veto des Denkmalschutzes scheitern, aber das will man dann ja bei einem solchen Flugzeug auch nicht. Eine offene Haube hingegen sollte kein Problem sein, solange die originale Haube noch erhalten bleibt.

Gute Chancen könnte auch unsere ASK 18 haben, von der insgesamt ja nur 48 Stück gebaut wurden. Sie ist seit 1975 im Vereinsbesitz und durch zahlreiche Erfolge beim Jugendvergleichsfliegen prägend für Generationen von Flugschülern in unserem Verein. Aber wir wollten zunächst einmal Erfahrungen mit der ASK 13 sammeln.


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18.12.2022 11:10
#9
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Moin!
Eure 13 flog früher auf Sylt, schön zu hören, daß es ihr gut geht!
Grüße aus Nordfriesland!
Matthias

Bundesausschuss Historie & Technik im DAeC e.V.


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23.12.2022 23:49
avatar  bodo
#10
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Zitat von Matthias Dubbick im Beitrag #9
Moin!
Eure 13 flog früher auf Sylt, schön zu hören, daß es ihr gut geht!
Grüße aus Nordfriesland!
Matthias

Ja, von da habe ich sie vor mittlerweile fast 19 Jahren per F-Schlepp überführt ;-).


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26.12.2022 14:06
#11
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Moderator

Ich denke es wäre an der Zeit, die Liste der als Denkmäler eingetragenen Luftfahrzeuge zu aktualisieren. So eine vollständige Liste sollte beim DAeC verfügbar sein. Was meint ihr?
Gerne würden wir auch Unterlagen über den Anerkennungsprozess der Denkmäler sammeln. Damit wären wir dann auch gut in der Lage die Denkmalämter zu unterstützen und zu beraten.
Alexander

Bundesausauschuss Historie & Technik im DAeC e.V.


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26.01.2023 21:54
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#12
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Guter Vorschlag. Sinnvollerweise trennt man auch das mit den Unterlagen bzw. dem Vorgehen für den Anerkennungsprozess nach Bundesländern, da ja jedes Land hier sein eigenes Vorgehen hat.


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27.01.2023 00:30
#13
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Moderator

Ja das ist sehr wichtig. Denkmalschutz ist eine förderale Aufgabe. Sollten wir auch so machen, zumal dann auch klarer wird, dass einzelne Länder mit technischen Denkmälern noch fremdeln.

Bundesausauschuss Historie & Technik im DAeC e.V.


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