Ich möchte mein Luftfahrzeug nicht als Denkmal anmelden, ihm aber das historische Aussehen aus der Erstellungszeit geben und keine großen amtlichen Kennzeichen auf dem Rumpf haben.

18.12.2020 21:32 (zuletzt bearbeitet: 18.12.2020 21:55)
#1
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Das LBA kann eine Ausnahmegenehmigen für die Anbringung eines kleinen amtlichen Kennzeichens unterhalb des Höhenruders erteilen, wenn das Luftfahrzeug als historisch bewertet werden kann.
Das Luftfahrzeug ist dazu im Aussehen so zu gestalten, wie es zur Erstellungszeit ausgesehen hat. Das betrifft vor allem die Farbgebung des Luftfahrzeuges und die Dekoration mit der eventuell alte Kennzeichnung. Durch das Gesetz verbotene Zeichen dürfen nicht angebracht werden.

Für die Ausnahmegenehmigung ist ein begründeter Antrag und die Expertise eines nachzuweisenden Sachverständigen den LBA vorzulegen.


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